Sicherheit

Anzahlungsversicherung beim Yachtcharter

Für jede Buchung schließen wir einen Versicherungsvertrag über Ihre Anzahlung ab und verwalten sie treuhänderisch. So funktioniert die Absicherung — und das deckt sie ab.

Autor: Wolfgang Rotherstellt am

Die Absicherung auf einen Blick

Versichert
100 % Ihrer Zahlung
je Buchung ein eigener Vertrag
Verwaltung
Treuhänderisch
nicht als Betriebsmittel der Agentur
Nachweis
Mit der Zahlung
zusammen mit der Zahlungsbestätigung
Kosten für Sie
Keine
die Versicherung zahlen wir

Wer eine Yacht bucht, zahlt einen großen Teil des Preises Monate vor dem Törn — an jemanden, den er meist nur vom Telefon und aus E-Mails kennt. Solange alles gut geht, denkt niemand darüber nach. In den Jahren 2023 und 2024 ging es nicht gut: Mehrere Charter-Vermittler wurden insolvent, und Bootsmieter verloren das Geld, das sie bereits angezahlt hatten. Der Chartermarkt hat damit Vertrauen verloren.

Wir haben daraus eine Konsequenz gezogen: Für jede Buchung schließen wir einen Versicherungsvertrag über den Betrag ab, den Sie an uns angezahlt haben, und verwalten dieses Geld treuhänderisch. Den Nachweis bekommen Sie zusammen mit der Zahlungsbestätigung. Diese Seite erklärt, wie das abläuft, was es absichert — und was nicht.

Warum eine Anzahlung überhaupt ein Risiko ist

Wer eine Pauschalreise bucht, bekommt einen Sicherungsschein: Das Reiserecht schreibt vor, dass der Veranstalter die Kundengelder für den Fall seiner Insolvenz absichert. Bei einer Yachtcharter, die ein Vermittler bei einer Charterbasis bucht, gibt es diesen Automatismus nicht. Der Chartervertrag kommt zwischen Ihnen und dem Charterunternehmen zustande; die Agentur vermittelt und nimmt dabei Zahlungen entgegen. Ob dieses Geld abgesichert ist, entscheidet jeder Vermittler selbst.

Das Risiko liegt in der Zeitspanne zwischen Ihrer Zahlung und dem Törn. Bei einer Buchung im Winter für eine Woche im Juli sind das leicht sechs Monate. Fällt der Vermittler in dieser Zeit aus, ist nicht Ihre Yacht das Problem, sondern Ihr Geld.

So läuft die Absicherung ab

  1. Buchung und Zahlungsplan. Nach Ihrer Zusage wird die Yacht fest reserviert. Sie wählen, ob Sie den Gesamtbetrag auf einmal zahlen oder zunächst eine Anzahlung von 30 %. Der Rest ist vier Wochen vor Törnbeginn fällig.
  2. Treuhänderische Verwaltung. Ihre Zahlung geht an uns. Wir halten sie treuhänderisch, das heißt für Sie und für den Zweck Ihrer Buchung — nicht als Betriebsmittel der Agentur.
  3. Versicherungsvertrag je Buchung. Für genau den angezahlten Betrag schließen wir einen Versicherungsvertrag ab. Nicht einen Rahmenvertrag irgendwo im Hintergrund, sondern einen Vertrag, der zu Ihrer Buchung gehört.
  4. Nachweis mit der Zahlungsbestätigung. Sie erhalten den Versicherungsnachweis zusammen mit der Bestätigung Ihrer Zahlung. Sie müssen ihn nicht anfordern, und Sie müssen uns nicht auf unser Wort glauben.

Was die Versicherung absichert

Abgesichert ist das Geld, das Sie für Ihre Buchung an uns gezahlt haben, für den Fall, dass wir als Vermittler ausfallen — genau das Szenario, das 2023 und 2024 Crews ihr Geld gekostet hat. Die treuhänderische Verwaltung sorgt dafür, dass Ihre Zahlung von vornherein nicht in den laufenden Betrieb der Agentur fließt; die Versicherung steht dafür ein, dass der Betrag auch dann nicht verloren ist, wenn trotzdem etwas schiefgeht.

Versichert ist Ihre Zahlung zu 100 % — so steht es auch in der Buchungsstrecke, wenn Sie die Zahlungsart wählen. Der Nachweis gehört zu Ihrer Buchung: Heben Sie ihn zusammen mit dem Chartervertrag auf, bis Ihre Yacht wieder an der Basis liegt.

Was sie nicht absichert

Eine Anzahlungsversicherung ist keine Rundum-Versicherung für den Urlaub. Drei Dinge werden oft verwechselt:

  • Ihr eigener Rücktritt. Wer wegen Krankheit oder aus anderen Gründen selbst storniert, zahlt die Stornogebühren nach den Stornobedingungen: 30 % des Preises bis zwei Monate vor Nutzungsbeginn, 50 % bis einen Monat davor, danach 100 %. Dafür gibt es die Reiserücktrittsversicherung, die wir jedem Gast dringend empfehlen.
  • Die Kaution. Sie wird nicht an uns gezahlt, sondern beim Check-in an der Basis hinterlegt und beim Check-out zurückgegeben. Wer die Summe verkleinern will, bucht bei der Basis eine Kautionsversicherung; was sie kostet, steht im Ratgeber Nebenkosten beim Yachtcharter.
  • Mängel an der Yacht. Für den Zustand des Boots haftet das Charterunternehmen als Ihr Vertragspartner. Wir bleiben auch dann Ihr Ansprechpartner, aber das ist keine Frage der Anzahlungsversicherung.

Haben Sie eine Frage, die über den Ausfall des Vermittlers hinausgeht, fragen Sie uns vor der Buchung. Wir sagen Ihnen konkret, was für Ihre Yacht und Ihren Zeitraum gilt.

Worauf Sie bei jedem Vermittler achten sollten

Unabhängig davon, bei wem Sie buchen — diese vier Fragen sollte jede Agentur schriftlich beantworten können, bevor Geld fließt:

  • Wer ist mein Vertragspartner? Bei einer Vermittlung ist das die Charterbasis. Ihr Name gehört in den Vertrag.
  • Wohin geht meine Anzahlung? An den Vermittler oder direkt an die Basis? Beides ist üblich; wichtig ist, dass Sie es wissen.
  • Ist das Geld abgesichert, und wie? „Sicher“ ist keine Antwort. Fragen Sie nach der Art der Absicherung und nach einem Nachweis.
  • Bekomme ich den Nachweis unaufgefordert? Eine Absicherung, die man erst auf Nachfrage belegt bekommt, ist im Ernstfall schwer nachzuweisen.

Kostet die Absicherung extra?

Nein. Die Versicherung schließen wir auf unsere Kosten ab. Der Preis, den Sie auf der Website sehen, ist der Preis, den Sie zahlen; unsere Vergütung trägt das Charterunternehmen aus seiner Kalkulation. Eine Yacht über uns zu buchen, ist deshalb nicht teurer als direkt bei der Basis.

Wenn Sie vor der Buchung wissen möchten, wie das für eine bestimmte Yacht abläuft, rufen Sie an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Mehr darüber, wer hinter Sunja Yachting steht, erfahren Sie auf der Seite Über uns.

Häufige Fragen zur Anzahlungsversicherung

Wann bekomme ich den Nachweis über die Anzahlungsversicherung?

Den Versicherungsnachweis erhalten Sie unaufgefordert zusammen mit der Bestätigung Ihrer Zahlung. Er gehört zu Ihrer Buchung, denn für jede Buchung wird ein eigener Versicherungsvertrag über den angezahlten Betrag abgeschlossen. Heben Sie ihn mit dem Chartervertrag auf, bis die Yacht nach dem Törn wieder an der Basis liegt.

Deckt die Anzahlungsversicherung meine Stornokosten ab?

Nein. Sie sichert Ihr angezahltes Geld für den Fall ab, dass der Vermittler ausfällt. Wer selbst storniert, zahlt die vertraglichen Stornogebühren: 30 Prozent bis zwei Monate vor Nutzungsbeginn, 50 Prozent bis einen Monat davor, danach den vollen Preis. Dagegen hilft nur eine Reiserücktrittsversicherung.

Gibt es beim Yachtcharter einen Sicherungsschein wie bei der Pauschalreise?

Nicht automatisch. Den Sicherungsschein schreibt das Reiserecht für Pauschalreiseveranstalter vor. Bei einer Yacht, die ein Vermittler bei einer Charterbasis bucht, entscheidet der Vermittler selbst, ob er Kundengelder absichert. Bei Sunja Yachting geschieht das mit einem Versicherungsvertrag je Buchung und treuhänderischer Verwaltung der Anzahlung.

Ist die Kaution in der Anzahlungsversicherung enthalten?

Nein, und das muss sie auch nicht: Die Kaution zahlen Sie nicht an uns, sondern hinterlegen sie beim Check-in an der Charterbasis, meist als Kreditkartenreservierung. Beim Check-out wird sie zurückgegeben, wenn die Yacht unbeschädigt ist. Verkleinern lässt sie sich mit einer Kautionsversicherung der Basis.

Zuletzt überarbeitet: 11. September 2026